AGB

Vermietbedingungen für Mietfahrräder der Firma Ebike Verlei Gollacz-Kristaloczi

 

I. DAS ELEKTRO-FAHRRAD UND SEINE BENUTZUNG 

  1. Der Mieter erkennt durch die Übernahme des gemieteten Fahrrades an, dass es sich mitsamt Zubehör in einem verkehrssicheren fahrbereiten, mangelfreien und sauberen Zustand befindet.
  2. Der Mieter darf das Fahrrad nur in verkehrsüblicher Weise unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften, insbesondere der Straßenverkehrsordnung, benutzen. Er darf es nicht abseits befestigter Wege und zu keinem anderen bestimmungsgemäßen Gebrauch benutzen.Das
  3. Fahrrad darf nur vom Mieter gefahren werden.
  4. Das Fahrrad darf ohne schriftliche Einwilligung des Vermieters nicht zu Testzwecken, im gewerblichen Verkehr, für eine Fahrt ins Ausland oder zu rechtswidrigen Zwecken verwendet werden.
  5. Der Mieter verpflichtet sich, das Mietrad mit dem dazugehörigen Fahrradschloss abzuschließen.
  6. Das Tragen eines Fahrradhelms wird vom Vermieter ausdrücklich gewünscht.

II. PFLICHTEN DES MIETERS

  1. Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrrad pfleglich und unter Beachtung der technischen Regeln zubehandeln und nur an einem sicheren Ort im verschlossenen Zustand abzustellen.
  2. Der Mieter verpflichtet sich, in der Mietzeit aufgetretene Mängel bei Rückgabe des Fahrrades dem Vermieter mitzuteilen.

III. REPARATUR

Wird eine Reparatur notwendig, so trägt der Vermieter die Kosten, wenn ihre Ursache weder auf schuldhafte Beschädigungen des Fahrrades durch den Mieter oder Verletzung der vertraglichen Pflichten entstanden sind. Für letztere Umstände ist der Mieter verantwortlich.

IV. UNFALL/DIEBSTAHL

Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter unverzüglich zu benachrichtigen, wenn das Fahrrad in einen Unfall verwickelt wurde oder es durch Diebstahl abhandengekommen ist. Bei einem Unfall hat der Mieter dem Vermieter einen ausführlichen, schriftlichen Bericht unter Vorlage einer Skizze vorzulegen.
 
Der Bericht über den Unfall muss insbesondere Namen und Anschrift der beteiligten Personen und etwaiger Zeugen sowie die amtlichen Kennzeichen der etwaig beteiligten Fahrzeuge enthalten.
 
Das Fahrrad ist nicht versichert. Bei Diebstahl sind die Kosten vom Mieter zu tragen

V. HAFTUNG 

  1. Der Mieter hat das Fahrrad in demselben Zustand zurückzugeben, in dem er es übernommen hat. Ausnahme E- Bikes müssen nicht mit geladenem Akku zurückgegeben werden
  2. Der Mieter haftet für die schuldhafte Beschädigung des Fahrrades und für die Verletzung seinervertraglichen Pflichten. Er hat dann auch die Schadensnebenkosten zu ersetzen.
  3. Soweit ein Dritter dem Vermieter die Schäden ersetzt, wird der Mieter von seiner Ersatzpflicht frei.

VI. HAFTUNGSAUSSCHLUSS DES VERMIETERS

Eine verschuldensunabhängige Haftung des Vermieters ist ausgeschlossen. Er haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet er nur bei Verletzung wesentlicher bzw. typischer Vertragspflichten. Soweit der Vermieter wegen eines Verstoßes des Mieters gegen diesen Mietvertrag, gegen gesetzliche Bestimmungen oder behördliche Auflagen von Dritten in Anspruch genommen wird, ist der Mieter verpflichtet, den Vermieter im Innenverhältnis in vollem Umfang von der Haftung freizustellen, und alle diesbezüglichen Verpflichtungen des Vermieters zu erfüllen.

VII. RÜCKGABE DES FAHRRADES

  1. Der Mieter hat das Fahrrad spätestens am Ende der vereinbarten Mietzeit dem Vermieter am vereinbarten Ort zurückzugeben und zwar während der Geschäftszeit des Vermieters. Die Rückgabe außerhalb der Geschäftszeit erfolgt auf Risiko des Mieters.
  2. Eine Verlängerung der Mietzeit bedarf der Einwilligung des Vermieters vor Ablauf der Mietzeit.
  3. Wird das Fahrrad nicht rechtzeitig zurückgegeben, hat der Mieter dem Vermieter für jeden angefangenen Tag die Tagesmietgebühr zu zahlen und gegebenenfalls einen darüberhinausgehenden Schaden zu ersetzen.
  4. Das Fahrrad ist bei der Rückgabe auf offensichtliche Mängel zu kontrollieren und das Ergebnis im Vertrag festzuhalten. Der Mieter ist verpflichtet, während der Mietzeit aufgetretene Mängel zu melden.
  5. Der Vermieter ist berechtigt, innerhalb von 3 Werktagen nach Rückgabe des Fahrrades, aufgetretene Mängel, für die der Mieter haftbar ist, ihm gegenüber zu beanstanden.

VIII. STORNOGEBÜHREN

Bei Nichteinhaltung von Reservierung werden folgende Stornogebühren fällig: 5 Tage vor Verleihbeginn 50% des Verleihpreises, 2 Tage vor Verleihbeginn 100% des Verleihpreises. Auch bei Schlechtwetter werden die Stornogebühren fällig.

IX. DATENSCHUTZ

Name, Vorname, Adresse, Ausweisart und Ausweisnummer des Mieters werden im Falle einer Beanstandung (Schaden, Reparatur, …) elektronisch erfasst, gespeichert und verarbeitet. Diese Daten werden sicher gespeichert und vor fremden Zugriff geschützt. Sie werden nur im für die Bearbeitung notwendigen Ausmaß an Dritte (Versicherung, Polizei, …) weitergegeben. Der Mieter wird über die Weitergabe im Anlassfall informiert. Die Daten werden zu keinerlei anderem Zweck ausgewertet oder verwendet.

X. ABSCHLIESSENDES 

  1. Weitere Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für diese Schriftformklausel.
  2. Sollten einzelne des Vertragsbestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

Bedienungshinweise

 

Wir gehen davon aus, dass Sie mit der Benutzung eines Fahrrades vertraut sind.

  • Machen Sie sich durch vorsichtiges Betätigen der Handbremse mit deren Wirkung vertraut. Beachten Sie bitte auch deren veränderte Wirkung bei Nässe (längerer Bremsweg, nach dem «Trockenbremsen» eventuell Blockiergefahr bei voll gezogener Bremse).
  • Die Rücktrittbremse (sofern vorhanden) erreicht Ihre volle Bremswirkung nur, wenn die Tretkurbeln parallel zum Boden stehen. Die Bremswirkung in leichten Gängen (z.B. I. Gang) ist deutlich stärker als in den Schnellgängen (z.B. 3. Gang).
  • Bitte benutzen Sie die Rücktrittnabe bei längeren Bergabfahrten nicht ständig, sondern lassen Sie sie zwischendurch abkühlen. Funktionsstörungen und Beschädigungen sind sonst die Folge. Benutzen Sie mehr die Felgenbremse, und betätigen Sie die Rücktrittnabe nur für kurzes Abbremsen.
  • Schalten Sie die Kettenschaltung nur während der Fahrt. Die Tretkraft ist zu reduzieren, um ein sicheres Schalten zu ermöglichen. Lautes Krachen signalisiert zu hohe Tretkräfte!
  • Vergewissern Sie sich, dass die Reifen mit dem Nennluftdruck (der auf der Reifenflanke angegeben ist) befüllt sind. Ein Über- oder Unterschreiten des Luftdruckes um mehr als 1 Bar kann Schäden an der Bereifung und den Felgen verursachen.
  • Beachten Sie die Mindesteinstecktiefe von Sattelstütze und Lenkervorbau (je 7 cm/Markierung!).

Auf einige Details der Elektrofahrräder möchten wir Sie trotzdem noch besonders hinweisen.

  • Aktivieren Sie die Elektrounterstützung, indem Sie durch kurzes Antippen das Display einschalten.
  • Schalten Sie die Elektrounterstützung genauso wieder ab
  • Beginnen Sie das Fahren mit elektrischer Unterstützung in der kleinsten Auswahl und steigern Sie diese erst nach einer gewissen Eingewöhnungszeit.
  • Bei Bergabfahrten kann die Funktion von „A“ auf „G“ am Display geändert werden, dadurch werden die Batterien wieder aufgeladen und eine zusätzliche Bremsunterstützung erzeugt (z.T. auch automatisch)

Preise, Zeiten und Angebote können jederzeit geändert werden. Für Irrtümer und Druckfehler

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